Heute gemacht, morgen gebracht
Zertifizierte Kfz-Sachverständige für Unfallschäden und Bewertungen von Fahrzeugen, Baumaschinen und Booten.
2x in Berlin
+49 30 301045-67 | +49 172 3116454
Sache ...
... Sie entscheiden sich für die richtigen Partner, wenn es um ihre Mobilität geht! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat für alle Angelegenheiten rund um Ihre Fahrzeuge wie Autos, Oldtimer / Youngtimer, Motorräder, Mofas, Roller sowie Baumaschinen und Boote zur Verfügung.
Wir sind zertifizierte Kfz-Sachverständige und durch langjährige Erfahrung mit der Abwicklung von Gutachten für Unfallschäden die richtigen Ansprechpartner. Einfach machen, machen viele, richtig machen, machen wenige!
Wir verstehen unser Handwerk und lassen Sie nicht im Stich, wenn Sie bei der Unfallabwicklung Probleme oder Schwierigkeiten mit den Versicherungen haben. Wir helfen Ihnen beim Gebrauchtwagenkauf durch einen nachvollziehbaren Gebrauchtwagencheck.
Zentrale
Werner Hommen
0172 - 311 64 54
Osman Bilgen
0176- 600 069 71
Yalcin Yigit
0176 - 499 735 084
Martin-Luther-Straße 41, 10779 Berlin
Filiale
Thomas Maier
Berliner Allee 196
13088 Berlin
Tel.: 030 - 76 74 44 75
Fax: 030 - 52 64 85 92
Mobil: 0176 - 50 17 17 00
Seit 1992 begutachten wir als Kfz-Sachverständige Oldtimer, erstellen Wertgutachten beim Gebrauchtwagenkauf und kümmern uns um alle Belange rund um Ihren Verkehrsunfall. Vor allem das Thema Schadenabwicklung ist eine komplexe Angelegenheit. Falsche Entscheidungen können schnell teuer werden. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und machen Sie unser Wissen zu Ihrem Vorteil. Wir klären Sie gerne auf, was Ihnen in Ihrem speziellen Fall zusteht und können Ihnen zudem qualifizierte Kfz-Werkstätten in ganz Berlin empfehlen.
Mit drei Geschäftsstellen in der Hauptstadt durften wir die vielfältigsten Schäden besichtigen und stehen Ihnen in Schöneberg, Weißensee und Reinickendorf mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Leistungen und Services rund um das Thema Kfz-Gutachten in Anspruch nehmen. Bis demnächst.
Ihr Hauptstadtgutachter
Werner Hommen
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat.
Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.
Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Über die Info-Hotline bei Haupstadtgutachter.de (030 - 30 10 45 69) kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden.
Bei Kaskoschäden schickt die Versicherung in der Regel einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte.
Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein.
In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.